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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 23.09.2020

4 B 1408/20.NE

Normen:
LÖG NRW § 6 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1-5 und S. 3
GG Art. 140

Der Vollzug von § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Antragsgegnerin vom 13.12.2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2020 wird im Wege einer einstweiligen Anordnung insoweit [...]
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