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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.07.2020

9 A 870/17

Normen:
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
VwGO § 124a Abs. 5 S. 2

Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 43.152,34 Euro festgesetzt. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung [...]
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