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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.05.2020

10 E 1079/19

Normen:
VwGO § 164

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Die Streitwertbeschwerde mit dem Begehren, den von dem Verwaltungsgericht auf 2.500 Euro festgesetzten [...]
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