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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.06.2020

6 E 31/20

Normen:
GKG §52 Abs. 6
GKG §52 Abs. 6
GKG § 52 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 und S. 2-4

Die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung wird geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. [...]
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