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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.04.2020

10 D 32/19.NE

Normen:
BauGB § 9 Abs. 2a S. 1 letzter Hs.

Der Bebauungsplan Nr. I.-straße 151-220 der Stadt F. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die [...]
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