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OLG München - Entscheidung vom 26.02.2020

15 U 4202/19

Normen:
EuGVVO Art. 1 Abs. 1 S. 1
EuGVVO Art. 5 Abs. 1
EuGVVO Art. 7 Nr. 1 Buchst. a
EuGVVO Art. 25 Abs. 1
BGB § 269 Abs. 1
BGB § 652 Abs. 1 S. 1
österr. MaklerG § 6
österr. MaklerG § 7
EuGVVO Art. 1 Abs. 1 S. 1
EuGVVO Art. 5 Abs. 1
EuGVVO Art. 7 Nr. 1 Buchst. a)
EuGVVO Art. 25 Abs. 1
BGB § 269 Abs. 1
BGB § 652 Abs. 1 S. 1
Österr. MaklerG § 6
Österr. MaklerG § 7
ZPO § 513 Abs. 2
ZPO § 280 Abs. 2

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 09.04.2019, Az. 12 O 3412/18, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 139.472,00 € nebst [...]
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