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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 22.10.2020

3 AR 65/20

Normen:
RVG § 51

Dem Pflichtverteidiger wird anstelle der gesetzlichen Gebühr nach Nr. 4100 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Pauschgebühr in Höhe von 40.000 Euro bewilligt. Im Übrigen [...]
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