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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 18.11.2020

11 U 315/20

Normen:
ZPO § 85 Abs. 2
ZPO § 130 Nr. 6
ZPO § 130a Abs. 1
ZPO § 130a Abs. 3
ZPO § 130a Abs. 6 S. 2
ZPO § 139
ZPO § 233
ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
ZPO § 522 Abs. 1
ZPO § 520 Abs. 5
ZPO § 85 Abs. 2
ZPO § 130 Nr. 6
ZPO § 130a Abs. 1
ZPO § 130a Abs. 3
ZPO § 130a Abs. 6 S. 2
ZPO § 139
ZPO § 233
ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
ZPO § 522 Abs. 1
ZPO § 520 Abs. 5
ZPO § 97 Abs. 1

Fundstellen:
AnwBl 2021, 303
ITRB 2021, 110
MDR 2021, 578

Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts [...]
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