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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 12.10.2020

1 AR 28/20 (SA Z)

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 36 Abs. 2
ZPO § 20
ZPO § 828 Abs. 2
ZPO § 802

Zuständig ist das Amtsgericht Burg. I. Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem gegen die Schuldnerin ergangenen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 12.08.2015. Die Schuldnerin befindet [...]
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