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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 14.04.2020

1 AR 11/20 (SA Z)

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 2
LwVG § 1 Nr. 1 Buchst. a)

Zuständig ist das Landgericht Potsdam. I. Die Kläger begehren Feststellung einer Verpächtereigenschaft, Auskunft über vereinnahmte Pachteinnahmen und Zahlung dieser Pachteinnahmen an eine Erbengemeinschaft. Die Kläger [...]
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