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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 03.09.2020

L 8 R 868/16 B

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 52 Abs. 3 S. 1
SGB IV § 7a

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.6.2016 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig (§§ 68 Abs. 1 S. 1 und 3, 63 Abs. 3 S. 2 Gerichtskostengesetz [GKG]). [...]
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