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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 07.12.2020

L 11 KR 231/20

Normen:
SGB V § 228 Abs. 1 S. 1
SGB V § 229 Abs. 1 Nr. 5
SGB V § 231 Abs. 1
SGB V § 237 S. 1 Nr. 2
SGB V § 241
SGB V a.F. § 248
SGB V § 248 S. 1
SGB V § 250 Abs. 1 Nr. 1
SGB V § 256 Abs. 2 S. 4-5
SGB IV § 26 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 10. März 2020 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]
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