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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 24.01.2020

L 8 U 3509/19

Normen:
SGB VII § 7 Abs. 1
SGB VII § 9 Abs. 1
BKVO Nr. 3102

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 18.09.2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten [...]
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