BVerfG, Beschluss vom 02.04.2020 - Aktenzeichen 2 BvC 66/19
DRsp Nr. 2020/9846
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben ohne weitere Begründung; a-limine-Abweisung; Gegenstandslosigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 <109>; 105, 197 <235>).
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