BVerfG, Beschluss vom 17.02.2020 - Aktenzeichen 1 BvR 2884/18
DRsp Nr. 2020/4850
Festsetzung eines Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
Vorinstanz: AG Erlangen, vom 25.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 570/18
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