BFH, vom 27.10.2020 - Aktenzeichen V R 20/20
DRsp Nr. 2021/95558
Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung
Rechtsfrage: Ist die Vorsteuer aus einer mißlungenen Investition mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden nach § 15a UStG zu berichtigen, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat? Das Verfahren V R 61/17 ruhte gemäß Beschluss vom 27.03.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-374/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Normenkette:
UStG § 15a;Hinweise:
Zulassung durch BFH
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 27.10.2020, Zurückverweisung
Historische Aktenzeichen: V R 61/17
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, vom 13.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1111/16
Fundstellen
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2021/03/19
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