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BFH - Entscheidung vom 27.10.2020

V R 20/20

Normen:
UStG § 15a

Fundstellen:
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2021/03/19

BFH, vom 27.10.2020 - Aktenzeichen V R 20/20

DRsp Nr. 2021/95558

Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung

Rechtsfrage: Ist die Vorsteuer aus einer mißlungenen Investition mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden nach § 15a UStG zu berichtigen, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat? Das Verfahren V R 61/17 ruhte gemäß Beschluss vom 27.03.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-374/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

Normenkette:

UStG § 15a;

Hinweise:

Zulassung durch BFH

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 27.10.2020, Zurückverweisung

Historische Aktenzeichen: V R 61/17

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, vom 13.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1111/16
Fundstellen
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2021/03/19