I. Der Verwaltungsgerichtshof schlägt den Beteiligten nach § 106 Satz 2 VwGO folgenden Vergleich vor: 1. Zustimmung zur Widmung des 'Alleewegs' mit seiner südlichen Fortsetzung (Art. 6 Abs. 3 BayStrWG ): Die Kläger [...]
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