Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

VGH Bayern - Entscheidung vom 06.08.2019

9 CS 19.1236

Normen:
VwGO § 57 Abs. 2
VwGO § 146 Abs. 4 S. 4
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 154 Abs. 2
GKG § 47
GKG § 52 Abs. 1,§ 53 Abs. 2 Nr. 2
BGB § 188 Abs. 2
ZPO § 222 Abs. 1
VwGO § 57 Abs. 2
VwGO § 146 Abs. 4 S. 4
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 154 Abs. 2
GKG § 47
GKG § 52 Abs. 1
BGB § 188 Abs. 2
ZPO § 222 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
VwGO § 146 Abs. 4 S. 4
VwGO § 57 Abs. 2
ZPO § 222 Abs. 1
BGB § 187 Abs. 1
BGB § 188 Abs. 2

I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Die Beschwerde ist nach § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO als unzulässig [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen