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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.04.2019

22 ZB 18.2291

Normen:
BayVwVfG Art. 48 Abs. 1
BayVwVfG Art. 48 Abs. 2
BayHO Art. 23
BGB § 133
BGB § 145
BGB § 157
BayVwVfG Art. 48 Abs. 1
BayVwVfG Art. 48 Abs. 2
BayHO Art. 23
BGB § 133
BGB § 145
BGB § 157
BayVwVfG Art. 48 Abs. 1
BayVwVfG Art. 48 Abs. 2

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das [...]
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