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VGH Bayern - Entscheidung vom 30.04.2019

23 CS 19.662

Normen:
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
TierSchG § 2
TierSchG § 2a
TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 3
VwGO § 146 Abs. 4 S. 1 und 6
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 154 Abs. 2
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
TierSchG § 2
TierSchG § 2a
TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 3
VwGO § 146 Abs. 4 S. 1 und S. 6
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 154 Abs. 2
TierSchG § 2
TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Hs. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- € festgesetzt. Die Beschwerde des Antragstellers [...]
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