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VGH Bayern - Entscheidung vom 06.06.2019

10 C 19.701

Normen:
FreizügG/EU § 6 Abs. 1
FreizügG/EU § 7 Abs. 2 S. 8
GKG § 21 Abs. 1
VwGO § 92 Abs. 3
VwGO § 146 Abs. 2
FreizügG/EU § 6 Abs. 1
FreizügG/EU § 7 Abs. 2 S. 8
GKG § 21 Abs. 1
VwGO § 92 Abs. 3
VwGO § 146 Abs. 2
FreizügG/EU § 6 Abs. 1
Freizüg/EU § 7 Abs. 2 S. 8

I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden [...]
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