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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.12.2019

4 C 19.2081

Normen:
VwGO § 152a
GVG § 17a
VwGO § 152a
GVG § 17a
GVG § 17a
VwGO § 152a Abs. 2

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. 1. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 15. Oktober 2019, mit dem der Senat die Beschwerde der Beklagten [...]
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