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VGH Bayern - Entscheidung vom 30.07.2019

15 CS 19.1227

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 80a Abs. 3
VwGO § 146 Abs. 4
BauGB § 31 Abs. 2
BauGB § 34 Abs. 1
BauGB § 35 Abs. 2
BauGB § 35 Abs. 3
BauNVO § 12 Abs. 2
BauNVO § 15 Abs. 2
BayVwVfG Art. 37
BayBO Art. 6
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 80a Abs. 3
VwGO § 146 Abs. 4
BauGB § 31 Abs. 2
BauGB § 34 Abs. 1
BauGB § 35 Abs. 2
BauGB § 35 Abs. 3
BauNVO § 12 Abs. 2
BauNVO § 15 Abs. 2
BayVwVfG Art. 37
BayBO Art. 6
BauGB § 31 Abs. 2
BauGB § 34 Abs. 1
BauGB § 35 Abs. 2
BauGB § 35 Abs. 3

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert [...]
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