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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.05.2019

20 B 18.1431

Normen:
KAG Art. 5 Abs. 1
KAG Art. 5 Abs. 2a
KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) bb) 1. Spiegelstrich
KAG Art. 5 Abs. 1
KAG Art. 5 Abs. 2a
KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) Doppelbuchst. bb) 1. Spiegelstrich
KAG Art. 5 Abs. 1
KAG Art. 5 Abs. 2a
KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 4b) und Nr. 4 bb) 1. Spiegelstrich

I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Mai 2016 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 19. Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes N*** vom 22. Juli 2015 wird [...]
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