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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.04.2019

3 ZB 18.710

Normen:
BayBesG Art. 13 S. 2
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
AGBGB Art. 71 Abs. 1 S. 2
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
BayBesG Art. 13 S. 2
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
AGBGB Art. 71 Abs. 1 S. 2
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
BayBesG Art. 13 S. 2
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.617,22 Euro festgesetzt. Der auf den [...]
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