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VGH Bayern - Entscheidung vom 25.07.2019

3 ZB 18.429

Normen:
BayBeamtVG Art. 45 Abs. 1 S. 1
BayBeamtVG Art. 45 Abs. 1 S. 1
BayBeamtVG Art. 45 Abs. 1 S. 1

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. Der auf die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO [...]
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