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VGH Bayern - Entscheidung vom 16.05.2019

20 CE 19.947

Normen:
RL 90/425/EWG Art. 3 Abs. 1 Buchst. g) Abs. 1
Entscheidung 93/444 EWG Art. 3 Abs. 1
BmTierSSchV § 8
BmTierSSchV § 12 Abs. 3
GDVG Art. 26 Abs. 1
RL 90/425/EWG Art. 3 Abs. 1 Buchst. g) Abs. 1
Entscheidung der Kommission 93/444/EWG Art. 3 Abs. 1
BmTierSSchV § 8
BmTierSSchV § 12 Abs. 3
GDVG Art. 26 Abs. 1
RL 90/425/EWG Art. 3 Abs. 1 Buchst. g)
93/444/EWG Art. 3 Abs. 1
93/444/EWG Art. 4
BmTierSSchV § 8 Abs. 1 S. 1
BmTierSSchV § 12 Abs. 3
GDVG Art. 26 Abs. 1 S. 1

I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 7. Mai 2019 wird geändert. Der Antragsgegner wird darüber hinaus verpflichtet, eine Bescheinigung entsprechend Art. 3 Abs. 1, Art. 4 der Entscheidung der [...]
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