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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.06.2019

11 CS 19.936

Normen:
VwGO § 80 Abs. 7
StVG § 3 Abs. 1
FeV § 11 Abs. 2
FeV § 11 Abs. 6
FeV § 11 Abs. 8
FeV § 13 S. 1 Nr. 1
FeV § 46 Abs. 1 S. 2
StPO § 111a
VwGO § 80 Abs. 7
StVG § 3 Abs. 1
FeV § 11 Abs. 2
FeV § 11 Abs. 6
FeV § 11 Abs. 8
FeV § 13 S. 1 Nr. 1
FeV § 46 Abs. 1 S. 2
StPO § 111a
VwGO § 80 Abs. 7
StVG § 3 Abs. 1
FeV § 11 Abs. 2
FeV § 11 Abs. 6
FeV § 11 Abs. 8
FeV § 13 S. 1 Nr. 1
FeV § 46 Abs. 1 S. 2
StPO § 111a

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung der Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg für [...]
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