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VGH Bayern - Entscheidung vom 15.04.2019

M 5 K 17.5288

Normen:
BayZulV § 12
BayZulV § 12
BayBeamtVG Art. 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 3

I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder [...]
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