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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 05.12.2019

8 S 909/18

Normen:
BauGB § 1 Abs. 3
BauGB § 10 Abs. 3 S. 4
BauGB § 14 Abs. 1
BauGB § 16 Abs. 2 S. 2
BauGB § 214 Abs. 4
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
BauGB § 1 Abs. 3
BauGB § 10 Abs. 3 S. 4
BauGB § 14 Abs. 1
BauGB § 16 Abs. 2 S. 2
BauGB § 214 Abs. 4
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
BauGB § 1 Abs. 3
BauGB § 10 Abs. 3 S. 4
BauGB § 14 Abs. 1
BauGB § 16 Abs. 2 S. 2
BauGB § 214 Abs. 4
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
BauR 2020, 613
DÖV 2020, 290
ZfBR 2020, 285

Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Antragsteller wenden sich gegen die Veränderungssperre für den Geltungsbereich [...]
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