Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

VG Stuttgart - Entscheidung vom 12.06.2019

8 K 6604/19

Normen:
LVG § 21
AufenthG § 71
AAZuVO BW § 4
AAZuVO BW § 8
LVG § 21
AufenthG § 71
AAZuVO BW § 4
AAZuVO BW § 8

Die Bescheide des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 08.05.2018 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen, soweit der Klage der Klägerin Ziffer 1 stattgegeben wurde. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen