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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 19.07.2019

A 10 K 15283/17

Normen:
AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 1
AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b)
AsylG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Richtlinie 2011/95/EU Art. 2 Buchst. d)
Richtlinie 2011/95/EU Art. 4 Abs. 4
Richtlinie 2011/95/EU Art. 10 Abs. 1 Buchst. d) 2. Spiegelstrich
AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 1
AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b)
AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
RL 2011/95/EU Art. 2 Buchst. d)
RL 2011/95/EU Art. 4 Abs. 4
RL 2011/95/EU Art. 10 Abs. 1 Buchst. d) Spiegelstrich 2

Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern den subsidiären Schutzstatus zuzusprechen. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 03.11.2017 wird aufgehoben, soweit er dem entgegensteht. Im Übrigen [...]
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