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VG Freiburg - Entscheidung vom 12.09.2019

A 9 k 1490/17

Normen:
AsylG § 3a Abs. 1 Nr. 1
AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 2
AsylG § 3a Abs. 1 Nr. 1
AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 2

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 01.03.2017 verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen und ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Die Beklagte trägt die Kosten des - [...]
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