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VG Freiburg - Entscheidung vom 16.04.2019

A 5 K 2488/18

Normen:
AsylG § 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
AsylG § 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 5
BGB § 121 Abs. 1 S. 1
BGB § 1674 Abs. 1
BGB § 1675
BGB § 1773
AsylG § 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
AsylG § 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 5
BGB § 121 Abs. 1 S. 1
BGB § 1674 Abs. 1
BGB § 1675
BGB § 1773

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19.03.2018 wird aufgehoben, soweit er dieser Verpflichtung [...]
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