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OVG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 03.07.2019

4 MB 14/19

Normen:
AEUV Art. 56
GlüStV 2012 § 4 Abs. 1
GlüStV 2012 § 4 Abs. 4
GlüStV 2012 2012 § 9 Abs. 1
GlüStV § 9 Abs. 2
LVwG SH § 108 Abs. 1
LVwG SH § 109 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4
VwGO § 80 Abs. 5
AEUV Art. 56
GlüStV (2012) § 4 Abs. 1
GlüStV (2012) § 4 Abs. 4
GlüStV (2012) § 9 Abs. 1
GlüStV § 9 Abs. 2
LVwG SH § 108 Abs. 1
LVwG SH § 109 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4
VwGO § 80 Abs. 5
GlüStV (2012) § 4 Abs. 1
GlüStV (2012) § 4 Abs. 4

Fundstellen:
NVwZ-RR 2019, 998

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 28. Januar 2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. [...]
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