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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 25.04.2019

4 B 517/19.NE

Normen:
LÖG NRW § 6 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 und S. 3
LÖG NRW § 6 Abs. 4

Fundstellen:
DVBl 2020, 353
DÖV 2019, 840

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Der Antrag, § 1 Nr. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von [...]
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