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OVG Hamburg - Entscheidung vom 20.08.2019

1 Bs 136/19

Normen:
AufenthG § 4 Abs. 1
AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG § 15a
AufenthG § 81 Abs. 3
AufenthG § 81 Abs. 4
HmbVwVG § 8 Abs. 1
AufenthG § 4 Abs. 1
AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG § 15a
AufenthG § 81 Abs. 3
AufenthG § 81 Abs. 4
HmbVwVG § 8 Abs. 1
AufenthG § 4 Abs. 1
AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG § 15a
AufenthG § 81 Abs. 3
AufenthG § 81 Abs. 4
HmbVwVG § 8 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2019, 971

1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Mai 2019 wird, soweit darin der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt worden ist, zurückgewiesen. [...]
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