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OLG München - Entscheidung vom 13.08.2019

34 AR 111/19

Normen:
ZPO § 32
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 2 S. 2
ZPO § 32
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 2 S. 2

1. Örtlich zuständig ist das Landgericht München I. 2. Dessen Beschluss vom 17. April 2019 wird aufgehoben. I. Mit ihrer zum Landgericht München II (Az.: zunächst 12 O 5403/18) erhobenen Klage vom 19.12.2018 begehrt [...]
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