Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 15.02.2019 wird der am 30.01.2019 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.01.2019 - 39 VI 373/18 - aufgehoben. Die Tatsachen, die zur Begründung des Erbscheinsantrages [...]
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