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OLG Hamm - Entscheidung vom 11.04.2019

1 Vollz (Ws) 197/19

Normen:
GG Art. 104 Abs. 2
MRVG NRW § 17 Abs. 3
StVollzG § 118
GG Art. 104 Abs. 2
MRVG NRW § 17 Abs. 3
StVollzG § 118

Die Rechtsbeschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen. I. Die Betroffene ist nach § 63 StGB in der [...]
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