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OLG Hamm - Entscheidung vom 16.08.2019

32 SA 50/19

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 1
ZPO § 281 Abs. 2
GG Art. 103
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 1
ZPO § 281 Abs. 2
GG Art. 103
ZPO § 281

Örtlich zuständig ist das Landgericht Dortmund. I. Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einer Bürgschaft in Anspruch. 1. Nach ihrem Vortrag aus der Klageschrift vom 03.01.2019 stand sie mit einer von dem Beklagten [...]
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