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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.03.2019

15 W 364/18

Normen:
GBO § 22
GBO § 29
GBO § 51
GBO § 22
GBO § 29
GBO § 51

Fundstellen:
NotBZ 2020, 150
ZEV 2019, 415

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die nach §§ 71 ff. GBO zulässige Beschwerde der Beteiligten ist unbegründet. Das Grundbuchamt hat die unter Löschung des Nacherbenvermerks vorzunehmenden Eintragungen zu Recht davon [...]
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