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OLG Hamm - Entscheidung vom 30.04.2019

1 Vollz (Ws) 240/19

Normen:
StVollzG § 109
StVollzG § 142

Für die Entscheidung über den Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zuständig. I. Der Betroffene befindet sich in [...]
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