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OLG Hamm - Entscheidung vom 03.01.2019

5 Ws 486 und 488/18

Normen:
StPO § 454
StPO § 463
StGB § 68b
StGB § 68f
StPO § 454
StPO § 463
StGB § 68b
StGB § 68f

1. Die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über den Eintritt von Führungsaufsicht nach Vollverbüßung wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO ) als unbegründet verworfen. 2. Auf die (einfache) [...]
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