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OLG Hamburg - Entscheidung vom 29.07.2019

2 Rev 26/19

Normen:
StPO § 349 Abs. 2
StPO § 318 S. 1

Die Revisionen der Angeklagten J., D. J.und A. J. werden verworfen. Die Angeklagten tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel. Die Revisionen der Angeklagten waren gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen, da die Nachprüfung [...]
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