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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.06.2019

17 W 8/19

Normen:
ZPO § 91a
ZPO § 91a

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Gebührenstreitwert entspricht dem Kosteninteresse der Parteien. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. [...]
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