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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.10.2019

3 UF 129/19

Normen:
BGB § 1632
FamFG § 57 S. 2 Nr. 2

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 23. August 2019 wird als unzulässig verworfen. Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Beschwerdewert: 1.500 [...]
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