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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 23.05.2019

9 AR 5/19 (SA F)

Normen:
FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4
FamFG § 3 Abs. 3 S. 2
FamFG § 3 Abs. 1

Zuständig ist das Amtsgericht - Familiengericht - Zossen. 1. Der Beteiligten sind die getrennt lebenden Eltern des Kindes N... L..., geboren am ... 2017. Am 13.11.2018 haben die Kindeseltern vor dem Amtsgericht Zossen [...]
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