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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 28.11.2019

2 Ws 212/19

Normen:
StPO § 172 Abs. 2

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwältin des Landes Brandenburg vom 21. August 2019 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig. [...]
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