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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.06.2019

L 11 KA 59/16

Normen:
SGB V § 24a
SGB V § 24b
SGB V § 25
SGB V § 72 Abs. 2
SGB V a.F. § 87a Abs. 2
SGB V a.F. § 87a Abs. 3 S. 1 und S. 3 und S. 5 Hs. 2
SGB V a.F. § 87b Abs. 1 S. 1
SGB V a.F. § 87b Abs. 2 S. 1-3 und S. 6-7
SGB V a.F. § 87b Abs. 4 S. 1-2
SGB V § 221
EBM-Ä (2008) Abschn. 1.7.5
EBM-Ä (2008) Abschn. 1.7.6
EBM-Ä (2008) Abschn. 1.7.7
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 12 Abs. 1

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.05.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]
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